Hier finden Sie einige nach Themen untergliederte Artikel, zur besseren Übersicht:
Reuthsee
Abwassergebührenbescheid
DSL in Sulzdorf
Trinkwasserverunreinigung
- - - Reuthsee - - -
14.12.2007 - Reuthseeexperimente - Entwarnung?
Wie zuvor schon die Regierung von Unterfranken in einer Presseerklärung Entwarnung gab, gibt
nun auch Frau Dr. Anja Weisgerber in Ihrem Antwortschreiben zu unserem Brief vom 25.11.2007 Entwarnung.
In der Presseerklärung hieß es, es sei nicht daran gedacht, den Reuthsee grundlegend umzugestalten.
Es werde daher aktuell nur noch die partielle Abzäunung der Seefläche favorisiert, um so Ruhezonen für
Vegetation und den Kammmolch zu schaffen. Ein Kompromiss mit Gemeinde und Anglern werde angestrebt.
Nähre Informationen hierzu finden Sie im Antwortschreiben von Fr. Dr. Weisgerber.
Antwortschreiben
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25.11.2007 - Keine Experimente mit unserem Reuthsee
Am 25.11.2007 schrieb unserer Vorsitzender Klaus Ebert an die CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber
Email (PDF)
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Zusammenfassung geschichtlicher Informationen zum Reuthsee
von Reinhold Albert
Zusammenfassung
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Der Wolf und die sieben...,
Eine Glosse von Klaus Ebert zum Thema Reuthsee
Glosse
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- - - Abwassergebührenbescheid - - -
30.01.2007 - Wichtiger Hinweis zum Abwassergebührenbescheid: 2006-2007
Wir alle haben bzw. werden in Kürze die Abrechung der Wasser- und Abwassergühren für 2006 erhalten. Wer
diese prüft wird festestellen, dass die widersprochen Beträge nun rückwirkend in einem Zug abgebucht werden
sollen. Dies ist nach Rücksprache im Landratsamt auch so in Ordnung, da ein Widerspruch zunächst keine
aufschiebende Wirkung hat.
Die meisten von uns (die letztes jahr Widerspruch einlegten) haben noch keinen Bescheid des Landratsamtes
erhalten. Das Landratsamt wird nun alle anschreiben und befragen, ob sofort ein Bescheid erstellt werden
soll oder man sich -nur- terminlich an die Sammelklage anschliessen will. In diesem Fall wird der Widerspruch
erst nach rechtlicher Klärung (nicht vor Herbst) beschieden. Wir werden in diesem Fall eine Mitteilung des
Landratsamtes erhalten. Bis einschließlich dorthin ist das verfahren -kostenlos-. Alle anderen Mitteilungen
(der Gemeinde, des Bürgermeisters oder der Verwaltungsgemeinschaft) entsprechen -nicht- den Tatsachen.
Nach Rücksprache wurde mir mitgeteilt:
Wir haben rein formal letztes Jahr Einspruch gegen die Festsetzung der Vorauszahlungen für 2006 eingelegt.
Nun wird das Jahr 2006 per Bescheid abgerechnet. Am 13.12.2006 wurde die Klage vor dem Verwaltungsgericht
eröffnet. Verhandlung ist nicht vor herbst 2007.
Wer den aktuellen Bescheid nun unwidersprochen lässt, erkennt die neuen Gebühren ab 2007 ausdrücklich an.
Sollte sich vor Gericht ergeben, dass die Bescheide ab Januar 2006 zurückgenommen werden müssen (wofür die
Chancen garnicht so schlecht stehen) werden nur die etwas zurückbekommen, die Widerspruch eingelegt haben
(es sei denn die Gemeinde zeigt sich großzügig) und eine Rückzahlung (nur) für 2006 erhalten (ab 2007 ist
die Erhöhung dennoch in vollem Umfang gültig).
Wir können erneut Einspruch einlegen und das Widerspruchsverfahren bis zur Klärung vor Gericht aussetzen lassen.
Für diese beiden Schritte habe ich einen Widerspruch vorbereitet und beigelegt.
Nur -so- ist gewährleistet, dass die Gebührenerhöhung keinen Bestand hat.
Unten findet ihr ein Formular, dass ihr nur mit eurer Adresse versehen und unterschreiben müsst. Gebt es an die
Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft bzw. faxt es (sendebericht aufheben),
Einsprüche per E-Mail werden nicht anerkannt.
Auch diejenigen, die am Anfang letzten Jahres die Frist verpasst haben, können jetz noch gegen den nun
ausgefertigten Bescheid Widerspruch einlegen.
Jeder muss für sich entscheiden, wie er vorgehen will. Diese Empfehlung stellt keine Rechtsberatung dar!
Eine Antwort auf das Schreiben des Landratsamtes vom 23.1.2007 ist -nicht- nötig.
Wichtig: Bitte gebt diese Hinweise auch an alle weiter, die keinen Internet-Anschluss haben. Wer jetzt nicht nachlegt,
verliert seine Ansprüche ab 2007 (auch wenn er für 2006 recht bekommt).
Klaus Ebert
Einspruch für 2007 (PDF)
Früherer Einspruch von 2006 (PDF)
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30.05.2006 - Empfehlung zum Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid 2005/2006
Nach dem Einschüchterungsversuch des Bürgermeisters vom 22.05.06 hier eine Empfehlung zum weiteren
Vorgehen (von Klaus Ebert):
Meine Empfehlung zur Vorgehensweise:
Jeder möge für sich selbst
entscheiden:
dieses Schreiben der Gemeinde
dient zur Einschüchterung der Einspruchsteller und hat keinen
rechtsverbindlichen Charakter
Verschiedene Stellen, die ich um
Rechtsrat ersuchte, sprechen von Nötigung
es ist nach Rücksprache mit
dem Landratsamt definitiv nicht so, dass bei Nichtrücknahme
des Einspruches kosten entstehen würden. Das Landratsamt wird
auf jeden Fall einen kostenlosen Bescheid erteilen.
abhängig davon kann dann
jeder entscheiden, ob er persönlich klagt oder sich aus
Kostengründen an die bereits seits Februar anhängige
Sammelklage anhängt (Vollmachten liegen vor)
oder ob er dann seinen
Einspruch zurücknimmt
bitte
den Einspruch momentan nicht
widerrufen
den Bescheid des Landratsamtes
abwarten
dann über die weitere
Vorgehensweise entscheiden
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Abwasserbescheid für 2005 / Einspruch / Widerspruch bis spätestens 06.02.2006
Aus dem Protokoll der CSU-OV-Vorstandssitzung vom 25.01.2006:
Auf harsche Kritik stieß die Erhöhung der Abwassergebühren in der Gemeinde
Sulzdorf um sage und schreibe 50 %, nämlich von 2,15 Euro je
cbm auf 3,30 Euro. In der Gemeinde Sulzdorf sei in Sachen Kläranlagen
nichts getan, außer unsinnige Ausgaben für Rechtsanwälte verauslagt
worden. Trotzdem zahle man mit die höchsten Einleitungsgebühren in
Rhön – Grabfeld. In Bad Königshofen würden 1,95 Euro je cbm bezahlt,
in Alsleben bzw. Trappstadt 2,15 Euro, in Herbstadt 1,35 €. Während diese
alle neue und vor allem funktionsfähige Anlagen hätten, liegen die Anlagen
in der Gemeinde Sulzdorf im Argen, weil man partout nicht einsehe, dass
ein Planer, der laut Aussage von Landrat Handwerker noch keine einzige
Anlage gebaut habe, die genehmigt sei, nicht in der Lage ist, für eine
ordnungsgemäße Abwasserreinigung zu sorgen.
Aus welchem Grund der Gemeinderat diese Erhöhung beschloss, ist unbekannt,
weil die Entscheidung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fiel.
Erzürnt war man über die völlig unzureichende Informationspolitik der
Gemeinde. So gehe es nicht. Wenn man schon so massiv in die Taschen
der Bürger greife, muss man es ausreichend begründen. Ansonsten erzeugt
man nur Ärger und Unverständnis.
Hier bieten wir ein vorgefertigtes Dokument (PDF) für einen Einspruch/Widerspruch:
Vorlage-Widerspruch (ACHTUNG: Frist bis 06.02.2006)
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- - - DSL in Sulzdorf - - -
10.08.2007 - DSL-Tipps
Da DSL nun endlich auch in unserer Gemeinde verfügbar ist, hier einige Tipps:
1. Geschwindigkeitsmessung:
Wie schnell ist nun mein Zugang wirklich? Diese Frage ist berechtigt, da einerseits ein Teil der Bandbreite
für die Kommunikationsabwicklung selbst benötigt wird, andererseits gehen auch Daten in der Leitung verloren.
Dazu kommt noch, dass der Server (und die vielen Router dazwischen) von dem die Daten bezogen werden auch die
nötige Bandbreite zur Verfügung haben muss.
www.wieistmeineip.de
www.speedtest.net
2. WLAN Antenne selbst basteln:
Dicke Wände, Wasserleitungen und andere Störgeräte können die Reichweite des eigenen WLANs schnell auf wenige
Meter senken. Spezielle Antennen sind meist schwer zu bekommen oder sehr teuer, daher gibt es hier einige
Anleitungen wie man sich mit einfachen Mitteln sehr effektive Antennen selbst basteln kann.
W-LAN Bi-Quad Antenne auf Basis einer CD-Spindel
W-LAN Bi-Quad Antenne auf Basis einer Butterdose
3. mehr?
Alles rund ums Thema Internetverbindung finden Sie hier:
www.onlinekosten.de
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18.10.2006 - DSL-Rahmenvertrag
Mit Beschluß wird der Bürgermeister "ermächtigt" den DSL-Rahmenvertrag mit der Telekom zu schließen, so bald dieser vorliegt.
Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
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18.05.2006 - DSL in Sulzdorf
Die wichtigsten Infos (PDF)
Absichtserklärung (PDF)
Antwort an Dr. Bernd Weiß von T-Systems (PDF)
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- - - Trinkwasserverunreinigung - - -
08.05.2006 - LRA zu Falschaussagen auf www.gemeinde-sulzdorf.de
In diesem Schreiben nimmt das LRA zu den Falschaussagen des Bürgermeisters bezüglich
der Trinkwasserverunreinigung Stellung.
Schreiben vom LRA (PDF)
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04.05.2006 - Regierungsdirektor Warmuth warnt Bgm Albert
vor strafrechtlichen Konzequenzen wegen seiner Versäumnisse bei der Trinkwasserverunreinigung.
Schreiben vom LRA (PDF)
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10.04.2006 - Ladratsamt rügt Bürgermeister Albert
wegen seinem Fehlverhalten bei der Bürgerinformation bzgl. der Trinkwasserverunreinigung.
Zu den Äußerungen zu diesem Thema auf www.gemeinde-sulzdorf.de und im Echo der Lederhecke
finden Sie unten eine Stellungnahme von Klaus Ebert.
Rüge (PDF)
Stellungnahme (PDF)
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